AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der oraculum.de – Jens-Christian Schulze e.K.

I. Allgemeines

1. Geltungsbereich
Die uns erteilten Aufträge werden nur zu unseren nachstehenden Bedingungen (im Folgenden AGB) ausgeführt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt unser Kunde unsere AGB an. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem Kunden im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigtem Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.

2. Form, Schriftform
Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sowie deren Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Dem Schriftformerfordernis ist durch unser Bestätigungsschreiben oder durch unsere schriftliche Auftragsannahme genügt.

II. Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

1. Auftragsumfang
oraculum.de erbringt Dienstleistungen in den Bereichen der Programmierung und Gestaltung von Internetseiten, Erstellungen von Textbeiträgen und Gestaltung von Drucksachen. Der jeweilige Leistungsumfang und die Fälligkeit der Leistung ergeben sich aus einem individuell zu vereinbarenden Pflichtenheft, welches Vertragsbestandteil wird.
oraculum.de ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihm angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.

2. Angebot, Vertragsschluss
Die Beauftragung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das oraculum.de innerhalb einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder konkludent durch die Erbringung von Leistungen annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote durch oraculum.de sind freibleibend.

3. Unterlagen
An Abbildungen, Zeichnungen, Texten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

III. Preise und Zahlungsbedingungen, Verzugsfolgen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1. Vergütung
Die an uns zu entrichtenden Vergütungen unterliegen der Vereinbarung im Einzelfall.
Falls eine ausdrückliche Preisabsprache nicht getroffen wurde, gelten die Sätze aus unserer aktuellen Preisliste. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges.

2. Anzahlung
oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. ist berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages zu fordern.

3. Folgen des Zahlungsverzuges
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist oraculum.de berechtigt, die Internetdienste bzw. den Zugang zum Angebot des Kunden bis zum Zahlungseingang zu sperren.

4. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
Sollten vereinbarte Leistungen vom Kunden nicht erbracht werden, so ist oraculum.de berechtigt, die dadurch entstandenen Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Bildmaterial, Grafiken etc, die wenn nicht anders vereinbart, nicht in digitaler Form auf Datenträger oder per E-Mail, oder in einem anders vereinbarten Format vom Kunden angeliefert werden.
Der Kunde stellt sicher, dass oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Gespeicherte Inhalte sind für oraculum.de fremde Inhalte im Sinne des § 5 Abs. III Teledienstgesetz.

V. Haftungsausschluss für fremde Inhalte

oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. prüft die Angaben des Kunden nicht auf rechtliche, wettbewerbsrechtliche oder urheberrechtliche Zulässigkeit. Die Freiheit von Ansprüchen Dritter kann oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. nicht gewährleisten, soweit es nicht die Eigenleistungen von oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. betrifft.

VI. Recht zur Sperrung

Bei einem Verstoß des Kunden gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen die Gepflogenheiten im Internet ist oraculum.de berechtigt, jegliche Leistungen einzustellen und die betroffene Internetseite bis zur Vorlage einer rechtskräftigen Entscheidung aus dem Internet zu entfernen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
Falls der Kunde gegenüber dem Angreifer der Internetseite obsiegt, kann der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen oraculum.de geltend machen.

VII. Verbotenes Material

Texte, Drucksachen und Internetseiten mit pornografischen, sittenwidrigen, rechts- oder linksradikalen, extremistischen oder in sonstiger Weise gegen deutsches oder internationales Recht verstoßenden Inhalten dürfen von oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. nicht erstellt werden oder über die Internetdienste von oraculum.de verbreitet werden.
oraculum.de ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren, sperren zu lassen und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde unter Verwendung der Leistungen von oraculum.de sittenwidrige Angebote verbreitet, Spam-Mails erstellt, die Gepflogenheiten des Internets wiederholt missachtet oder versucht, sich unbefugt Zugang zu fremden Internetsystemen zu verschaffen.

IX. Urheber- und Nutzungsrechte

oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. oraculum.de kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. behält sich das Recht vor, Namen und Internetadressen der Kunden in seinen Referenzen zu nennen. oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

X. Haftungsausschluss

1. Die Haftung von oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. oraculum.de haftet nicht für Schäden oder Verluste aufgrund der Nutzung von oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. angebotenen Internet-Leistungen, sofern oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. den Schaden nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

2. oraculum.de haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust von Daten und/oder Programmen entstehen – es sei denn, der Datenverlust wurde vorsätzlich durch oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. herbeigeführt. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet oraculum.de insbesondere nicht, als dass der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

3. Für Schäden, die sich aus der fehlenden Verfügbarkeit von Internet-Seiten oder Internet-Zugängen ergeben, haftet oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. nur bei vorsätzlicher Handlungsweise.

4. Im Falle von grober Fahrlässigkeit wird die Haftung für die Tatbestände gem. Ziff. 1 dieser AGB auf den Betrag beschränkt, den oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. für die Leistungen insgesamt berechnet hat, längstens aber rückwirkend für zwei Jahre nach Kenntnis des Kunden vom schädigenden Sachverhalt.

XI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. oraculum.de verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Sämtliche der Firma oraculum.de – Jens-Christian Schulze e. K. übermittelten Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Es sei denn, dass dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss. oraculum.de unterrichtet den Kunden hiermit im Sinne des BDSG von der Speicherung und maschinellen Verarbeitung seiner Firma und Anschrift.

XII. Geheimhaltung

1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

3. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

XIII. Sonstiges

1. Bei Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages oder der AGB soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein, vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

2. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover. Für Rechtsstreitigkeiten mit Privatpersonen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Bröckel, März 2019

AGB Fotografie

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
der oraculum.de – Jens-Christian Schulze e.K.
Fotografie

I. Allgemeines

1. Die uns erteilten Aufträge werden nur zu unseren nachstehenden Bedingungen (im Folgenden AGB) ausgeführt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt unser Kunde unsere AGB an. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem Kunden im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigtem Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.

2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitaldaten, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.).

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Daten/Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

3. Die Nutzungsrechte werden erst durch das vollständige Bezahlen des Honorars an den Auftraggeber übertragen.

4. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

5. Wenn der Auftrag mit analoger Technik umgesetzt worden ist, verbleiben die Negative beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

6. Der Fotograf behält sich das Recht vor, Namen und Internetadressen der Kunden in seinen Referenzen zu nennen.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Daten/Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der digitalen Aufnahmen /Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbei geführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Fotograf verwahrt die Negative/Digitaldaten sorgfältig auf entsprechendem Speichermedium. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/ Digitaldaten nach fünf Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadensersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Sämtliche dem Fotografen übermittelte Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Es sei denn, dass dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss. Der Fotograf unterrichtet den Kunden hiermit im Sinne des BDSG von der Speicherung und maschinellen Verarbeitung seiner Firma und Anschrift.

VIII. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

IX. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern/digitalen Daten des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen

4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

X. Schlussbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages oder der AGB soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein, vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

Bröckel, Januar 2017